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Ausbildung

 

Die Ausbildung erfolgt in unserer Flugschule in Grünhain.

 

An der Ausbildung kann jeder teilnehmen,

der die Mindestvoraussetzungen zum Erwerb der Sportpilotenlizenz erfüllt:

 

Prüfungen dürfen jederzeit abgenommen werden in:

Fußstart, Trike Einsitzig, Trike Zweisitzig

                                                                               

Die Prüfungen an unserer Flugschule werden jedoch durch den unabhängigen Prüfer Johann Raskop abgenommen.

 

 

Mindestvoraussetzungen:

    - Mindestalter 17 Jahre

    - Teilnahme an einem Kurs über Sofortmaßnahmen am Unfallort "Erste Hilfe "

            (ist durch den gültigen Führerschein nachweisbar)

    - fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis ist seit 2005 entfallen

    - Führungszeugnis gemäß §28 Bundeszentralregistergesetz

 

Die theoretische Schulung findet in unserem Schulungsraum in Grünhain statt. Er bietet Platz für 8 Personen.

Der Schulungsraum ist modernster Technik ausgerüstet um eine Schulung auf höchstem Niveau durchführen zu können.

 

Die praktische Schulung auf Flugplätzen in Zwickau, Grünhain und Beiersdorf statt.

Beginn der Ausbildung ist jederzeit möglich. Auch Quereinsteiger mit angefangener Ausbildung können einsteigen.

 

Einzelunterricht ist nach Absprache möglich.

 

Trike-Einweisungen in Einzel- und Doppelsitzer ist jederzeit möglich

 

Die Ausbildung teilt sich in theoretische und praktische Ausbildung wobei der Umfang von den Vorkenntnissen des

Piloten abhängt. Gültige Lizenzen für andere Luftsportgeräte werden anerkannt und bringen Erleichterungen bei Ausbildung.

 

Fußgänger
(ohne fliegerische Vorbildung)

 

Bewerber mit DHV-A-Schein


oder österreichischem SoPi
oder schweizer Brevet
(beides für Gleitsegel; beides OHNE Überlandberechtigung)

    Bei entspr. Lizenz für Hängegleiter gelten in der Theorieausbildung dieselben Erleichterungen;

 

Bewerber mit DHV-B-Schein


oder österreichischem SoPi
oder schweizer Brevet
(beides für Gleitsegel; beides MIT Überland-Berechtigung)

Bei entspr. Lizenz für Hängegleiter gelten in der Theorieausbildung dieselben Erleichterungen;
Praxis siehe "Fußgänger"

 

Theorie:  60 Unterrichtseinheiten
Modul I (allgemeine Fächer):
1. Luftrecht
2. Flugfunk
3. Meteorologie
4. Menschliches Leistungsvermögen (ML)
5. Navigation

 

Modul II (spezielle Fächer):
1. Motorschirm Technik
2. Verhalten in besonderen Fällen für Motorschirm

 

 

 

 

Theorieprüfung durch Prüfungsrat

 

Praxis:
• Flugausbildung auf motorlosen

  Gleitsegeln (mindestens DHV-L-Schein -

  Grundstufe oder gleichwertiger

  Ausbildungsstand.

• zusätzlich 30 von einem Fluglehrer

  bestätigte Flüge über eine Höhen-

  differenz von mehr als 100 m. Diese

  Flüge können am Berg oder an der

  Winde durchgeführt worden sein.
• Mindestens 30 Starts und Landungen

  mit Motorschirm (Höhenaufbau, Platz-

  runde, Landeeinteilung, Landung)
• 3 Überlandflüge von jeweils mindestens

  1Stunde Dauer oder 30 km Strecke

 

 

Praxisprüfung durch Prüfungsrat

 

Theorie:
Die Fächer Menschliches Leistungsvermögen (ML) und (bei Nachweis) Flugfunk können erlassen werden.
In Modul I kann nach Rücksprache mit der Flugschule die Ausbildung um insgesamt bis zu 10 Unterrichtseinheiten reduziert werden.
 

In Modul II kann nach Rücksprache mit der Flugschule die Ausbildung um insgesamt bis zu 10 Unterrichtseinheiten reduziert werden
 

 

Theorieprüfung durch Prüfungsrat

 

Praxis:
• Mindestens 30 Starts und Landungen

  mit Motorschirm (Höhenaufbau, Platz-

  runde, Landeeinteilung, Landung)
• Drei Überlandflüge von jeweils

  mindestens 1 Stunde Dauer oder 30 km

  Strecke

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Praxisprüfung durch Prüfungsrat

 

Theorie:
Die Fächer Meteorologie, Menschliches Leistungsvermögen (ML) und (bei Nachweis) Flugfunk können erlassen werden.
In Modul I kann nach Rücksprache mit der Flugschule die Ausbildung um insgesamt bis zu 20 Unterrichtseinheiten reduziert werden.
 

In Modul II kann nach Rücksprache mit der Flugschule die Ausbildung um insgesamt bis zu 10 Unterrichtseinheiten reduziert werden

 

 

Theorieprüfung durch Prüfungsrat


Praxis:

• Mindestens 30 Starts und Landungen

  mit Motorschirm (Höhenaufbau, Platz-

  runde, Landeeinteilung, Landung)
• Drei Überlandflüge von jeweils

  mindestens 1 Stunde Dauer oder 30 km

  Strecke

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Praxisprüfung durch Prüfungsrat

 

Quelle: DULV